GdW: Wohnungswirtschaft begrüßt Weiterbearbeitung von Förderanträgen für energiesparende Gebäude

Umfassende Lösung bleiben weiterhin notwendig

Berlin – Die Bundesregierung hat sich heute darauf geeinigt, alle bis zum Förderstopp am 24. Januar gestellten Anträge bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) doch noch nach den alten Kriterien zu bearbeiten.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW: „Die heutige Entscheidung der Bundesregierung, bereits gestellte Anträge bis zum Förderstopp von vergangener Woche weiterzubearbeiten, ist eine gute Botschaft. Für die betroffenen Wohnungsunternehmen wird damit eine Selbstverständlichkeit wiederhergestellt: Die Rechtssicherheit für fristgerecht eingereichte Anträge.
Viele weitere Fragen und notwendige Schritte sind für die Zeit nach vorne aber noch offen. Insbesondere für den sozialen Wohnungsbau muss eine kurzfristige Lösung gefunden werden. Hier ist ein Förderungsausgleich mindestens auf dem Niveau des EH55-Programms zwingend notwendig. Zudem dürfen die Konditionen für das EH40-Programm und die Sanierungsförderung keinesfalls verschlechtert werden, wenn sie die gewollte Wirkung für einen klimaschonenden Neubau und Bestand erzielen sollen.“ (GdW)

 

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Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

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