Projektförderung
Für Woges ist die Projektförderung DAS Mittel, um engagierten und vorangehenden Bürgern finanziell unter die Arme zu greifen, damit sie das Zusammenleben in unserer Stadt lebens- und liebenswerter gestalten. Bis zum 31.12. eines jeden Jahres müssen die Projekte eingereicht werden. Das entsprechende Formular gibt es hier auf der Seite zum Download.
Grundsätzlich sind alle Projekte förderfähig, die den Grundsätzen, den Woges-Förderrichtlinien entsprechen. Hierbei ist es wesentlich, dass sich die Projekte, welche zur Förderung sozialer und gesellschaftlicher Strukturen beitragen sollen, im Stadtbezirk der Stadt Herne befinden und einen festgelegten zeitlichen Abschluss, von maximal 12 Monaten, besitzen.
Förderfähig sind z. B.:
Projekte der Kinder- und Jugendförderung
Projekte der Alten- und Behindertenförderung
Projekte der Kunst- und Kulturförderung
Der Förderantrag kann je nach Förderzweck eingereicht werden von:
Vereinen
Elterngemeinschaften der Kindergärten
Fördervereinen der Schulen
Vereinen der Altenhilfe
Hospizen
Projekte der Kinder- und Jugendförderung
Bedingt durch das genossenschaftliche Prinzip der Selbstverwaltung, haben sich die sechs Wohnungsbaugenossenschaften gemeinsam dazu entschieden, den Mitgliedern, ähnlich wie bei der Mitgliederversammlung, ein Stimmrecht zu übertragen. Mit Hilfe dieses Stimmrechtes ist es ausschließlich den Mitgliedern der sechs Genossenschaften möglich, über Förderprojekte in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld selbst zu entscheiden. Die Mitglieder entscheiden, ob und wie viel Unterstützung ein einzelnes Projekt erhalten soll.
Stellvertretend für alle Woges-Mitglieder, wurde ein achtköpfiges Gremium (Förderrat) gegründet. Dieses setzt sich aus ehrenamtlich tätigen Mitgliedern der beteiligten Genossenschaften zusammen.