Projektförderung

Für Woges ist die Projektförderung DAS Mittel, um engagierten und vorangehenden Bürgern finanziell unter die Arme zu greifen, damit sie das Zusammenleben in unserer Stadt lebens- und liebenswerter gestalten. Bis zum 31.12. eines jeden Jahres müssen die Projekte eingereicht werden. Das entsprechende Formular gibt es hier auf der Seite zum Download.

Grundsätzlich sind alle Projekte förderfähig die den Grundsätzen, den Woges-Förderrichtlinien entsprechen. Hierbei ist es wesentlich, dass sich die Projekte, welche zur Förderung sozialer und gesellschaftlicher Strukturen beitragen sollen, im Stadtbezirk der Stadt Herne befinden und einen festgelegten zeitlichen Abschluss, von maximal 12 Monaten, besitzen.


Förderfähig sind z. B.:

🟢 Projekte der Kinder- und Jugendförderung

🟢 Projekte der Alten- und Behindertenförderung

🟢 Projekte der Kunst- und Kulturförderung


Der Förderantrag kann je nach Förderzweck eingereicht werden von:


🟢 Vereinen

🟢 Elterngemeinschaften der Kindergärten

🟢 Fördervereinen der Schulen

🟢 Vereinen der Altenhilfe

🟢 Hospizen

🟢 Projekte der Kinder- und Jugendförderung

Bedingt durch das genossenschaftliche Prinzip der Selbstverwaltung, haben sich die vier Wohnungsbaugenossenschaften gemeinsam dazu entschieden, den Mitgliedern, ähnlich wie bei der Mitgliederversammlung, ein Stimmrecht zu übertragen. Mit Hilfe dieses Stimmrechtes ist es ausschließlich den Mitgliedern der vier Genossenschaften möglich über Förderprojekte in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld selbst zu entscheiden. Die Mitglieder entscheiden, ob und wie viel Unterstützung ein einzelnes Projekt erhalten soll.

Auf Grund der Vielzahl von Mitgliedern, wurde ein Mitgliedergremium, welches aus insgesamt acht Mitgliedern besteht, gegründet. Die acht Mitglieder setzen sich aus ehrenamtlich tätigen Mitgliedern der beteiligten Genossenschaften zusammen.